Deutschland gibt grünes Licht für die Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoff aus Gaskraftwerken
28 Februar 2024Diese Woche hat Deutschland einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffemissionen aus Gaskraftwerken ermöglichen würde.
Das Gesetz sieht jedoch keine Subventionen speziell für die Nutzung dieser neuen Technologie zur Stromerzeugung aus Gas vor und wird auch die Nutzung von Carbon Capture and Storage (CCS)-Lösungen für Kohlekraftwerke nicht erlauben.
Die dahinterstehende Idee ist, die Frist für den Kohleausstieg aus dem gesamten Energiemix des Landes von derzeit 2038 auf 2030 vorzuziehen.
Andererseits plant Deutschland, Subventionen für die Nutzung von Carbon Capture and Storage in der Zement- und Kalkindustrie einzuführen, da die Dekarbonisierung dieses berüchtigt schwer zu senkenden Sektors in den kommenden Jahren zu den Hauptanliegen der Regierung gehören wird.
Im Gesetzentwurf sagte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): „Marktbedingungen werden bestimmen, ob CCS unter diesen Bedingungen überhaupt im Stromsektor eingesetzt wird. Insbesondere wird es von der Entwicklung der Preise für Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem und der Entwicklung der Wasserstoffpreise abhängen.“
Robert Habeck, Deutschlands Minister für Wirtschaft und Klimaschutz, lobte den Gesetzentwurf und kommentierte die Bedeutung von CCS für das Erreichen der Klimaziele des Landes und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit seiner Industrie.
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Ein weiterer wichtiger Punkt im Gesetzentwurf ist die Erwähnung der Offshore- im Gegensatz zur Onshore-Speicherung von CO2-Emissionen. Namentlich beabsichtigt das Energieministerium des Landes, nur die Offshore-Speicherung zu erlauben und die Kohlenstoffspeicherung an Land nicht zu genehmigen.
Mit dem Gesagten wird Deutschland die Zusammenarbeit mit Ländern benötigen, die Zugang haben und bereits Möglichkeiten zur Kohlenstoffspeicherung in der Nordsee erforschen, insbesondere mit Ländern wie Dänemark und Norwegen.
Damit der Entwurf in Kraft treten kann, muss er vom deutschen Bundeskabinett und dem Parlament genehmigt werden.