Wie man ein Testament korrekt aufsetzt

Wie man ein Testament korrekt aufsetzt

28 Januar 2025 Aus Von Friedrich Braun

Ein Testament zu verfassen, erfordert keine komplizierte Ausstattung – ein Blatt Papier und ein Stift genügen. Zwar kann ein Notar hinzugezogen werden, zwingend notwendig ist dies jedoch nicht. Denn sowohl privatschriftliche als auch notarielle Testamente sind gesetzlich zulässig. Es gibt jedoch wichtige Details zu beachten, um die Gültigkeit sicherzustellen.

Das privatschriftliche Testament

Ein privatschriftliches Testament muss vollständig handgeschrieben sein – vom ersten bis zum letzten Wort. Weder Computerausdrucke noch Schreibmaschinentexte mit Unterschrift sind rechtsgültig. Dies wird oft übersehen und kann zu Problemen führen. Handgeschriebene Testamente erlauben es im Zweifelsfall, durch Gutachten die Echtheit der Schrift zu prüfen. Wer Sorge hat, dass die Handschrift schwer lesbar ist, kann zusätzlich eine sogenannte Leseabschrift beifügen.

Eine weitere Voraussetzung für ein privatschriftliches Testament ist die Volljährigkeit des Verfassers. Personen, die nicht mehr eigenständig schreiben können, müssen ein notarielles Testament aufsetzen lassen.

Damit ein privatschriftliches Testament gültig ist, sollten folgende Punkte unbedingt enthalten sein:

  • Eine eindeutige Überschrift, wie etwa „Testament“ oder „Letzter Wille“,
  • Klare Angaben zu Erblasser und Erben,
  • Ort und Datum der Erstellung,
  • Eine eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Nachnamen.

Die Unterschrift muss am Ende des Testaments stehen. Änderungen können zwar auf demselben Blatt vorgenommen werden, doch sind sie nur gültig, wenn sie erneut unterschrieben und datiert werden. Immer zählt die aktuellste Version des Dokuments.

Ein Testament muss nicht umfangreich sein. Schon eine klare Formulierung wie „Hiermit setze ich meine Tochter Lisa zur alleinigen Erbin meines gesamten Vermögens ein“ kann ausreichend sein. Präzision ist entscheidend, denn ungenaue Begriffe wie „vermachen“ statt „vererben“ können rechtlich unterschiedliche Bedeutungen haben.

Ein Sonderfall ist das sogenannte Berliner Testament. Es wird von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern erstellt, wobei nur eine Person den Text handschriftlich verfasst, während die andere mit Datum unterschreibt.

Aufbewahrung des Testaments

Ein privatschriftliches Testament kann zu Hause aufbewahrt werden. Wichtig ist, dass die Angehörigen wissen, wo es sich befindet. Alternativ kann es dem Haupterben oder einer vertrauenswürdigen Person übergeben werden.

Die sicherste Variante ist jedoch die Hinterlegung beim Nachlassgericht, meist dem Amtsgericht am Wohnort. Gegen eine Gebühr von 75 Euro, zuzüglich 18 Euro für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister, wird garantiert, dass das Testament nach dem Tod des Erblassers eröffnet wird.

Das notarielle Testament

Für umfangreichere Vermögen, komplizierte Familienverhältnisse oder mehrere Erben empfiehlt sich ein Gang zum Notar. Notare bieten rechtliche Beratung und sorgen dafür, dass die Formulierungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies schützt das Testament vor Anfechtungen. Auch unverheiratete Paare können nur über ein notarielles Testament gemeinsam Erben einsetzen.

Ein notarielles Testament wird als ausgedrucktes Dokument erstellt, das eigenhändig unterschrieben werden muss. Es wird automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Zum Beispiel betragen die Notargebühren bei einem Vermögen von 20.000 Euro aktuell 107 Euro. Für ein gemeinschaftliches Testament verdoppelt sich die Gebühr. Zusätzlich fallen 75 Euro für die Verwahrung und 15 Euro für die Registrierung an. Änderungen am Testament sind ebenfalls kostenpflichtig.

Ein Vorteil des notariellen Testaments ist, dass es in der Regel die Ausstellung eines Erbscheins überflüssig macht. Dies spart den Erben zusätzliche Kosten, da das notarielle Testament als Nachweis ausreicht, um beispielsweise Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu lassen.

Erklärung durch einen Erbenbrief

Das Testament sollte stets ein klar formuliertes juristisches Dokument sein. Für persönliche Erklärungen des Erblassers, etwa zu den Gründen für die gewählte Verteilung, gibt es jedoch wenig Raum. Wer solche Informationen an seine Nachkommen weitergeben möchte, kann dies in einem separaten „Erbenbrief“ tun.

Durch die Beachtung dieser Hinweise wird sichergestellt, dass der letzte Wille des Erblassers rechtskräftig und eindeutig umgesetzt wird.